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Pferdeversicherung



Information zur Pferdehaftpflichtversicherung

Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. ÖTO § 7 Abs. 3 jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt Haftpflicht versichert sein muss!

Bei allen pferdesportlichen Veranstaltungen, bei denen die Nennung nicht über das eZNS erfolgt, ist als Nachweis der aufrechten Pferdehaftpflichtversicherung eine Kopie der Versicherungspolizze (zB. im Pferdepass) mitzuführen und bei etwaigen Kontrollen vorzuzeigen! Sollte diese Kopie beim Turnier nicht vorgewiesen werden können, so besteht auch die Möglichkeit bei der Meldestelle die bestehende Versicherung schriftlich zu bestätigen.

OEPS Partner Pferdeversicherung

Fragen zu Pferdeversicherungen? Unsere Partner können Ihnen helfen.

HELD & HELD Versicherungsmakler | OEPS-Versicherungsservice
W. HELD GesmbH
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Die Aufzählung der Versicherungen ist rein demonstrativ, Vollständigkeit wird nicht garantiert. Der Kunde erhebt keine Ansprüche aus der nicht Erwähnung möglicher anderer Versicherungsprodukte oder aus unterlassener Aufklärung. Die nun angeführten Versicherungen sind nur für Personen gedacht, welche ihren Sitz in Österreich haben.

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